Aktuelles
11.01.2024
Gericht macht Weg frei für den Bau des Supermarktes - auch der Kreisverkehr soll gebaut werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag eines ehemaligen Hohenbrunners gegen den Bebauungsplan Anfang Januar 2025 abgelehnt hat. Damit sei der Bebauungsplan faktisch wieder in Kraft gesetzt worden.
In der Gemeinderats-Sitzung am 23.1.25 hat die Mehrheit auch die finanziellen Mittel für den Bau des Kreisverkehres, welcher 2018 gegen unsere Stimmen beschlossen wurde, zugestimmt. Mit dem Bau soll im Sommer 2025 begonnen werden. Wir haben in der Sitzung nochmals unsere Bedenken zum geplanten Kreisverkehr geäußert. Der Kreisverkehr geht in den jetzigen Parkplatz am Fußballplatz. D.h. der Schwerlastverkehr fährt nur 2-5 Meter vom Ballzaun entfernt, wo die Sportler / Kinder zum Training oder Spiel kommen. Wir sind der Ansicht, dass dies zu eng ist und nicht die gewünschte Sicherheit bringen wird. Auch durch die Zufahrt zum Supermarkt ist hier ein Chaos möglich. Hoffen wir, dass wir nicht recht haben.
Der Investor – die Michael Dankerl Bau GmbH aus Willmering bei Cham – möchte nach den Sommerferien in diesem Jahr mit dem Bau des Supermarkts beginnen, die Eröffnung ist für Herbst 2026 geplant.
der Bauauschuss hat mit einer denkbar knappen Mehrheit von 6:5 Stimmen Ende März 2020 den Bebauungsplan für das Projekt an der B471 (Supermarkt, sogenanntes Gesundheitshaus und Wohnbebauung) endgültig genehmigt. Die Einwendungen von - vor allem Behörden, Verbänden und Bürgern - die sich auf 58 Seiten widerspiegelten, wurden mit teils unzureichenden Stellungnahmen abgehandelt.
Seit fast 4 Jahren zieht sich nun der Streit vor den Gerichten. Egid Schulz, Seniorchef des Autohauses, das neben dem geplanten Gebäudekomplex ansässig ist, hat u.a. eine verwaltungsgerichtliche Normenkontrollklage gegen das Projekt angestrengt. Das bedeutet, dass das Oberverwaltungsgericht nun prüfen muss, ob das Bauvorhaben den Vorschriften des Baugesetzbuches entspricht. Schulz liegt seit Jahren mit Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) und den Investoren im Streit, Auch gegen den Investor läuft eine zivilrechtliche Klage.
Die Gründe hierfür sind vielseitig - eines lässt sich aber nicht wegdiskutieren - der Bürgermeister hat es zu Beginn der Gespräche über die Umwandlung der Ackerfläche in ein Bauland nicht für notwendig gehalten, mit der 5. köpfigen Grundstücks-Besitzer-Familie einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, welcher in jeder Gemeinde üblich ist. Nur nicht in Hohenbrunn. Jetzt fällt dieses Versäumnis und offensichtlich nicht eingehaltene Zusage dem Bürgermeister auf die Füße. Der Gemeinderat wurde 2017 über den Verkauf der 16.000 qm Fläche an einen Investor informiert. Das Thema Städtebaulicher Vertrag mit einer Regelung für eine sozialgerechte Bodennutzung wurde damals vom Bürgermeister zu Gunsten dem möglichen Bau eines Supermarktes bewusst ausgeschlossen.
Erst nachdem der Gemeinderat dieses Missstand massiv bemängelte und einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmen wollte, wurde mit dem Investor eine SoBoN-Regelung vereinbart. Die Gemeinde bekommt 5 Wohnungen zu einem günstigeren Preis. Was für ein schlechtes Geschäft aus unserer Sicht. Aber die Mehrheit der CSU und SPD Gemeinderäte haben dies entscheiden.
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In der Sonder-Bau-Ausschuss-Sitzung am 14.11.19 haben die Mitglieder der CSU und SPD dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages mit dem Investor zugestimmt. Somit kann nun der Bebauungsplan in die 2. Auslegung nach fast 3 Jahren gehen. Die Gründe für diese lange Verzögerung lagen schlicht weg an dem fehlendem städtebaulichen Vertrag sowie der Planung eines Kreisels an der Einfahrt nach Hohenbrunn.
Wie finden wir es sehr bedenklich, dass in Hohenbrunn
- nicht wie in anderen Gemeinden der Gemeinderat die Größe des Supermarktes bestimmt, sondern der Investor bzw. REWE und
- der Investor sich nicht an den Kosten der Einfahrt zum Supermarkt beteiltigen muss. Denn diese hätte er zu 100 % selbst tragen müssen, wenn nicht die CSU und der Bürgermeister auf eine Kreisel-Lösung gedrängt hätten. So wurde nun vom Bürgermeister sowie den Mitgliedern der CSU und SPD beschlossen, dass der Investor keinen einzigen EURO zum Bau eines Kreisverkehrs bezahlen muss. Nun baut die Gemeinde auf eigene Rechnung (ca. 800.000 € Kosten) einen Kreisel. Ob der Kreisel die gewünschte Sicherheit für die Überquerung der B471 bietet, ist aus unserer Sicht fraglich.
Wir sind für eine Nahversorgung im Dorf und haben es sehr bedauert, dass der Bürgermeister es nicht geschafft hat, den Gemeinderat bei einer solch wichtigen Entscheidung mitzunehmen. Als Ortsvorsitzender lebe ich mit meiner Familie seit 1999 in Hohenbrunn. Auch uns wäre es lieber, wenn wir zukünftig in Hohenbrunn einkaufen könnten, anstelle in die Nachbar-Gemeinden zum Einkaufen fahren zu müssen. Meine Kritik an der Vorgehensweise des Bürgermeisters sowie dem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bleibt. Laut Gutachten wäre für Hohenbrunn ein Supermarkt mit 1000 qm Verkaufsfläche ausreichend. Dass diese Größe auch für einen Vollsortimenter ausreicht, zeigt das Beispiel Großhelfendorf. Dort hat der Gemeinderat diese Vorgabe gemacht und REWE hat es umgesetzt.
zum Ablauf:
- Erstmalig wurden wir im Januar 2017 über den Verkauf der 16.000 qm Ackerland-Fläche östl. der B471 an einen Investor informiert. Da REWE den Bau schnell realisieren wollte, hatten wir mit unserem Antrag von März 2017 vorgeschlagen, zwei Aufstellungsbescheide für die Sonderfläche Supermarkt und für den Wohnungsbau zu erlassen.
In der Sitzung im März 2017 wurde auch von den Fraktionen ÜWG-FW/BF + SPD + Grüne eine Regelung für die sozialgerechte Bodennutzung als Grundlage eines Aufstellungsbescheides gefordert.